Unabhängigkeit bzw. Abhängigkeit von fremden Schutzrechten (Freedom-to-Operate, FTO)
- überprüft die Abhängigkeit / Unabhängigkeit von fremden Schutzrechten
- stellt sicher, dass ein Produkt, Verfahren oder Prozess ohne die unerlaubte Nutzung geschützter Technologien hergestellt, genutzt bzw. verkauft werden kann
- der zu untersuchende Gegenstand wird sehr detailliert betrachtet, da auch Einzelheiten, die den Stand der Technik betreffen und für die Erteilung eines Patentes unerheblich sind, fremden Schutzrechten unterliegen können
- zielt auf noch nicht abgelaufene Patente
- zielt auf Patente
- umfasst ggf. auch Publikationen, besonders Literatur älter als 20 Jahre.